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   VG Neustadt, 03.09.2009 - 4 K 464/09.NW   

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https://dejure.org/2009,25143
VG Neustadt, 03.09.2009 - 4 K 464/09.NW (https://dejure.org/2009,25143)
VG Neustadt, Entscheidung vom 03.09.2009 - 4 K 464/09.NW (https://dejure.org/2009,25143)
VG Neustadt, Entscheidung vom 03. September 2009 - 4 K 464/09.NW (https://dejure.org/2009,25143)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf ordnungsbehördliches Tätigwerden zur Störungsbeseitigung gegen den Verhaltensstörer; Anwendbarkeit der Vorschriften über die Mängelhaftung bei Kauf im Zusammenhang mit einem Eigentumserwerb durch Zwangsversteigerung; Vorschriften des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.1994 - 10 S 1415/92

    Anspruch des Grundstückserwerbers auf Altlastensanierung

    Auszug aus VG Neustadt, 03.09.2009 - 4 K 464/09
    Der Eigentümer eines Grundstücks, von dem eine Gefahr ausgeht, ist als Inhaber der Sachherrschaft auch grundsätzlich selbst zur Gefahrenbeseitigung in der Lage und auf polizeiliche Hilfe damit nicht existenziell angewiesen; ein Anspruch auf polizeiliches Einschreiten gegen den Verursacher dürfte ihm daher nicht zustehen (s. VGH Baden-Württemberg, VBlBW 1995, 64).
  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 C 12.05

    Sonderlandeplatz; Sonderflugplatz; Gewässerausbau; selbständiges Vorhaben;

    Auszug aus VG Neustadt, 03.09.2009 - 4 K 464/09
    Die Vorschriften des LNatSchG dienen allein dem öffentlichen Interesse; Verstöße dagegen können keine Rechte der einzelnen Bürger verletzen (vgl. z.B. BVerwG, NVwZ 2007, 1074; OVG Rheinland-Pfalz, UPR 2009, 316).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2009 - 1 A 10722/08

    Polder "Altrip" darf gebaut werden

    Auszug aus VG Neustadt, 03.09.2009 - 4 K 464/09
    Die Vorschriften des LNatSchG dienen allein dem öffentlichen Interesse; Verstöße dagegen können keine Rechte der einzelnen Bürger verletzen (vgl. z.B. BVerwG, NVwZ 2007, 1074; OVG Rheinland-Pfalz, UPR 2009, 316).
  • VG Mainz, 30.03.2009 - 3 L 175/09

    Umweltgefährdende Abfälle - Sofortige Beseitigung

    Auszug aus VG Neustadt, 03.09.2009 - 4 K 464/09
    Zwar richtet sich die Pflicht des § 17 Abs. 1 Satz 1 LAbfWG zunächst an den Handlungsstörer im polizeirechtlichen Sinne (s. VG Mainz, Beschluss vom 30. März 2009 - 3 L 175/09.MZ -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.08.2005 - 8 A 11910/04

    Abfallrecht; mehrere Störer; Auswahlermessen; Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus VG Neustadt, 03.09.2009 - 4 K 464/09
    Daneben ist aber auch der Kläger als Verantwortlicher potentieller Adressat einer Ordnungsverfügung und zwar in seiner Eigenschaft als Grundstückseigentümer, Abfallbesitzer und Zustandsstörer (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. März 2005 - 8 A 11910/04.OVG -).
  • VG Aachen, 16.07.2009 - 9 L 153/09
    Auszug aus VG Neustadt, 03.09.2009 - 4 K 464/09
    oder zumindest mit dessen Billigung belasteten Bodenaushub auf die Grundstücke aufgebracht hat und würde man zugunsten des Klägers weiter annehmen, dass dieser Bodenaushub nicht mit dem Mutterboden verwachsen ist (näher zu der Frage, ob das Abfallrecht noch anwendbar ist, wenn verfüllte Bodenmassen, die untrennbar vermischt sind mit Siebresten, Bauschutt und Straßenaufbruchmaterialien, als Abfall zu qualifizieren sind VG Aachen, Beschluss vom 16. Juli 2009 - 9 L 153/09 -), könnte der Beklagte als zuständige Abfallbehörde gemäß § 28 Abs. 1 Satz 3 des Landesabfallwirtschaftsgesetzes - LAbfWAG - dem Verantwortlichen die ordnungsgemäße Entsorgung aufzugeben.
  • OLG Stuttgart, 29.04.1986 - 8 W 61/86

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für einen Testkauf als Vorbereitungskosten für

    Auszug aus VG Neustadt, 03.09.2009 - 4 K 464/09
    Der Zuschlag ist ein konstitutiv wirkender öffentlich-rechtlicher Eigentumsübertragungsakt; der Ersteher erwirbt mit dem Zuschlag Eigentum originär, nicht als Rechtsnachfolger des Schuldners (Zeller/Stöber, ZVG, § 90 Rdnr. 2; BGH, NJW-RR 1986, 978).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2010 - 8 A 10139/10

    Anspruch auf abfallbehördliches ermessensfehlerfreies Einschreiten nach

    Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat die Klage durch Urteil vom 3. September 2009 - 4 K 464/09.NW - abgewiesen und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt: Es könne offenbleiben, ob die Klage mangels Rechtsschutzinteresses oder wegen fehlender Klagebefugnis unzulässig sei, denn sie sei jedenfalls unbegründet.

    unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 3. September 2009 - 4 K 464/09.NW - nach seinem in der ersten Instanz gestellten Antrag zu erkennen.

  • VG Köln, 09.04.2013 - 7 K 6316/08

    Herleitung eines Anspruchs auf zusätzliche Bekämpfungsmaßnahmen aus § 17 Abs. 2

    vgl. zum Anspruch auf ordnungsbehördliches Einschreiten: VG Köln, Urteil vom 28.08.2012 - 2 K 4020/11 - VG Düsseldorf, Urteil vom 28.10.2010 - 4 K 5592/09 - VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 03.09.2009 - 4 K 464/09.NW -.
  • VG Köln, 09.04.2013 - 7 K 6257/08

    Herleitung eines Anspruchs auf zusätzliche Bekämpfungsmaßnahmen aus § 17 Abs. 2

    vgl. zum Anspruch auf ordnungsbehördliches Einschreiten: VG Köln, Urteil vom 28.08.2012 - 2 K 4020/11 - VG Düsseldorf, Urteil vom 28.10.2010 - 4 K 5592/09 - VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 03.09.2009 - 4 K 464/09.NW -.
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